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   OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05   

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https://dejure.org/2006,39493
OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05 (https://dejure.org/2006,39493)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.05.2006 - 2 N 1/05 (https://dejure.org/2006,39493)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 2 N 1/05 (https://dejure.org/2006,39493)
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  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99

    Beachtung nachbarschutzechtlicher Belange im Baurecht; Nichtigkeit einer Satzung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
    Mit Urteil vom 28.3.2000 - 2 N 8/99 - hatte der Senat festgestellt, dass die am 30.6.1998 beschlossene Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 136.16.00 V für das Projekt "Seniorenresidenz A -Pfad" bis zur Behebung festgestellter Mängel hinsichtlich der zeitlichen Aufeinanderfolge von Satzungsbeschluss und Abschluss des Durchführungsvertrages sowie der Festsetzung eines Blend- und Schallschutzwalles entlang der Nordwestgrenze des Vorhabengrundstücks Gemarkung S , Flur 23, Parzelle Nr. 47/1, im Wege eines ergänzenden Verfahrens keine Wirksamkeit entfalte und die in die vorbezeichnete Satzung aufgenommene Örtliche Bauvorschrift betreffend die Festlegung der vor dem Blend- und Schallschutzwall zur Nordwestseite hin freizuhaltenden Abstandsfläche auf 0, 00 Meter nichtig sei; im Übrigen war der Normenkontrollantrag zurückgewiesen worden.

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich der Gerichtsakten 2 N 8/99 und 2 W 16/05) sowie der fünf Aktenordner der Antragsgegnerin betreffend die Aufstellung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Vorhaben "Seniorenresidenz A -Pfad" verwiesen; er war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Ausgangspunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in tatsächlicher Hinsicht ist, dass das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.3.2000 - 2 N 8/99 - zugunsten der Antragstellerin davon ausgegangen sei, dass die öffentliche Regenwasserkanalisation im Bereich des A -Pfades und der S Straße für die Bewältigung von Starkregenereignissen nicht ausreichend dimensioniert sei, dass in der Vergangenheit bei sehr starken Regenfällen in diesem Bereich Kellerüberflutungen aufgetreten seien und dass hierzu die erhebliche Flächenversiegelung durch den Gärtnereibetrieb beigetragen habe.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
    Auf die Revision der Antragstellerin hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - die Satzung der Antragsgegnerin vom 30.6.1998 in der Fassung vom 30./ 31.8.2000, soweit das Oberverwaltungsgericht sie nicht für nichtig erklärt hatte, bis zur Behebung der über das vorgenannte Urteil hinaus festgestellten Mängel für unwirksam erklärt.

    In seinem Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - hat das Bundesverwaltungsgericht Grundsätze für die Anforderungen an eine abwägungsfehlerfreie Bewältigung der in einem Baugebiet auftretenden Probleme der Niederschlagswasserbeseitigung aufgestellt.

  • OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05

    Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr; Anwendung von Ermäßigungstatbeständen;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
    Ein Aussetzungsantrag der Antragstellerin blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2005 - 5 F 39/04 -, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 2.12.2005 - 2 W 16/05 -).

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich der Gerichtsakten 2 N 8/99 und 2 W 16/05) sowie der fünf Aktenordner der Antragsgegnerin betreffend die Aufstellung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Vorhaben "Seniorenresidenz A -Pfad" verwiesen; er war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • VG Saarlouis, 16.06.2005 - 5 F 39/04
    Auszug aus OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
    Ein Aussetzungsantrag der Antragstellerin blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2005 - 5 F 39/04 -, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 2.12.2005 - 2 W 16/05 -).
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